Regelmäßige Prüfung Ihrer Solar- oder Windkraft-Anlage per Fernzugriff
Damit das Stromnetz nicht überlastet wird, müssen die Netzbetreiber die Solar- und Windkraftanlagen bei Bedarf steuern und ggf. drosseln können. Das kann beispielsweise nötig sein, wenn an einem sonnigen Mittag zu viel Solarstrom ins Netz gespeist wird.

Die Anforderungen an das Stromnetz und das Stromnetz selbst verändern sich im Zuge der Energiewende stetig. Nicht nur die großen Energiekonzerne und die regionalen Stadtwerke produzieren Energie. Immer mehr dezentrale Anlagen zur Energieerzeugung, wie z.B. Solaranlagen von Privatpersonen, werden an das Stromnetz angeschlossen.
Tests im Netzgebiet der SWK Stadtwerke Kaiserslautern

Für Kaiserslautern und Teile des Umlands sind wir, die SWK Stadtwerke Kaiserslautern der Netzbetreiber. Seit 2025 sind wir nach § 12 Abs. 2a bis 2h EnWG gesetzlich verpflichtet die Steuerungsfunktion jährlich zu testen. Seit 2026 betrifft dies auch fernsteuerbare Anlagen unter 100 kW, also beispielsweise auch eine 10-kWp-Anlage auf einem Einfamilienhaus. Der Steuerbarkeits-Check ermöglicht es uns, die Steuerfähigkeit angeschlossener Anlagen zu erfassen und bei Bedarf gezielt Maßnahmen zur Verbesserung der Steuerungsqualität zu ergreifen.
Automatischer Check erfolgte per Fernzugriff am 12. August
Der Steuerbarkeitscheck funktioniert automatisch per Fernzugriff. Für die Anlagenbetreiber gibt es keinen Aufwand und keine Kosten. Es ist auch kein Vor-Ort-Termin nötig. Der Test wird möglichst kurzgehalten. So bleiben der Eingriff in den Markt gering und finanzielle Einbußen für die Marktteilnehmer marginal. Der Test muss jedoch lang genug andauern, um eine Reaktion der Anlage zu beobachten und nachzuweisen. Die Testdauer an der Einzelanlage beträgt in der Regel weniger als 60 Minuten.
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben führte die SWK die Steuerbarkeitstests 2026 am 12. August bei den an unser Netz angeschlossenen Erzeugungsanlagen durch, für die eine technische Einrichtung zur Fernsteuerung vorgesehen ist.
Bei Auffälligkeiten erfolgt Benachrichtigung – bitte Anlage auch selbst regelmäßig prüfen
Werden im Rahmen der durchgeführten Tests Auffälligkeiten festgestellt, so kontaktieren wir die betroffenen Anlagenbetreiber. Unabhängig davon sind Anlagenbetreiber verpflichtet, die dauerhafte Funktionsfähigkeit der für die Steuerbarkeit erforderlichen technischen Einrichtungen sicherzustellen.
Generell empfehlen wir daher allen Anlagenbetreibern in regelmäßigen Abschnitten - auch nach den Steuerbarkeitstest - die ordnungsgemäße Funktion ihrer Anlage zu prüfen. Bitte stellen Sie sicher, dass sich die Anlage wieder im regulären Betriebszustand befindet und die Stromerzeugung bzw. Einspeisung wie vorgesehen erfolgt.

An einfachsten funktioniert die Prüfung bei den meisten Anlagenbetreibern über das Home-Energy-Managementsystem (HEMS), das sich üblicherweise bequem per Terminal oder App bedienen lässt. Eine einfache Prüfung ist auch über die Zähler möglich. Prüfen Sie regelmäßig, ob und in welchem Maße sich die Zählerstände verändern. So können Fehler schnell ermittelt und behoben werden.
Erster Ansprechpartner bei einer Fehlfunktion ist Ihr Anlagen-Errichter, der Ihre Anlage bestens kennt und die zur Fehlerbehebung beste Fachkompetenz hinsichtlich der Anlage hat.
Technische Einrichtungen müssen Teil Ihrer Anlage sein
Auch als Betreiber von Erzeugungsanlagen mit einer Leistung kleiner 100 kW sind Sie gemäß §9 EEG verpflichtet, technische Einrichtungen zur Reduzierung der Erzeugungsleistung zu installieren.
Bei neueren Anlagen werden diese Einrichtungen, sogenannte Rundsteuerempfänger (RSE) oder Funkrundsteuerempfänger (FRE) in der Regel automatisch im Zählerschrank eingebaut. Weitere Anlagen verfügen über ein Smart-Meter-Gateway. Das ist eine zentrale Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystems. Im Zweifel können Sie über Ihren Anlagen-Errichter bzw. Installateur klären, ob eine solche Einrichtung auch bei Ihnen bereits vorhanden ist.

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