Förderprogramm des Bundes: Bis zu 2.000 € Zuschuss pro neuem E-Lade-Stellplatz
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert ab 15. April 2025 den Ausbau der Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern. Dabei werden Kauf und Installation von nicht öffentlich zugänglichen Anlagen unterstützt. Ziel ist es, die Elektromobilität zu beschleunigen. Lademöglichkeiten sollen dort vorhanden sein, wo Menschen leben. Die SWK Stadtwerke Kaiserslautern sind der Energiepartner vor Ort für die Umsetzung.

Anträge ab 15. April möglich - begrenztes Volumen
Die Antragsfrist für das Förderprogramm startet am 15. April. Die Gesamtmittel sind auf 500 Mio. € begrenzt. Es wird eine große Nachfrage erwartet. Deshalb ist eine zeitnahe Beantragung für Interessierte sehr ratsam.
Förderberechtigt sind:
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer
- Immobilien-Unternehmen mit großen Wohnbeständen
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Privateigentümerinnen und -eigentümer von Mehrparteienhäusern
- Eigentümerinnen und -eigentümer von Stellplätzen
Die Antragsfristen enden am 15. Oktober 2026 (Unternehmen mit großem Wohnungsbestand - als wettbewerbliches Verfahren) bzw.10. November 2026 (für WEG, KMU und privater Eigentümer von vermietetem Wohneigentum - nach Eingang des Antrags / first come, first served).
Fördervolumen und Förderhöhe:
Gefördert wird der Kauf und die Installation von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur (Typ 2 oder CCS) inkl. technischer Ausrüstung mit bis zu 2.000 € je zu elektrifizierendem Stellplatz inklusive Ladepunkt in und an Mehrparteienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten, die überwiegend zu Wohnzwecken von Personen bestimmt sind.

Der Förderbetrag je neuem Lade-Stellplatz beträgt max. 1.300 € ohne installierte Wallbox, max. 1.500 € mit Wallbox oder max. 2.000 € mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt.
Die Förderung erfolgt als zweckgebundene Projektzuwendung und wird in Form einer anteiligen Finanzierung bereitgestellt, solange Mittel aus dem Gesamtvolumen von 500 Mio. € verfügbar sind.
SWK als Rundum-Partner - vom Kostenvoranschlag bis zum Betrieb

Interessenten erhalten von unseren Experten zeitnah einen Kostenvoranschlag. Dieser ist Voraussetzung für die Beantragung der Fördermittel. Den Förderantrag stellen Sie über das Förderportal des Projektträgers PwC
Nach der Bewilligung kümmern wir von SWK uns um die Verkabelung und der Installation der Wallboxen. Und schließlich sind wir auch Partner, wenn es um den zuverlässigen Betrieb der Anlage geht - vom Monitoring über die Wartung bis zur Abrechnung der Ladeinfrastruktur. Alles aus einer Hand - als Energiepartner der Pfalz aus der Region für die Region.
Fragen Sie bei Interesse gerne einen Beratungstermin an.
Technische Grundvoraussetzungen
• Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen.
• Mindestens 6 Stellplätze bzw. 20 % der vorhandenen Stellplätze müssen vorverkabelt werden.
• Nutzung von Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien
• Baubeginn nach Bewilligung des Förderantrags
• Ein Kostenvoranschlag ist Voraussetzung für die Antragstellung
• Mit dem Bescheid beginnt der Umsetzungszeitraum von 24 Monaten.
• Innerhalb von 9 Monaten nach Start dieses Zeitraums muss die WEG die Arbeiten verbindlich beauftragt haben
Warum sich die Förderung für Immobilieneigentümer lohnt:
Zukunftssicherung & Werterhalt der Immobilie - Ladeinfrastruktur wird inzwischen erwartet. Sie ist marktüblicher Ausstattungsstandard moderner Wohnanlagen.
Wirtschaftlichkeit - Die Förderung reduziert die Eigeninvestition und verkürzt die Amortisationsdauer.
Struktur & Ordnung - Eine zentrale Lösung verhindert teuren und ineffizienten technischen Wildwuchs.
Hohe Betriebssicherheit – durch einheitliche Standards beim Lastmanagement.
Attraktivität Ihres Mietobjekts - „Zuhause laden“ ist ein großer Komfortgewinn und wird zunehmend zum Entscheidungskriterium bei der Wohnungswahl.
Verantwortung für die Zukunft - Ladeinfrastruktur liefern eine relevante Grundlage für CO₂ Reduktion.
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